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Flüchtling: @Usch Mal ehrlich wie verzweifelt muss ein Mann sein der sein gewohntes Umfeld, seine Familie und womöglich einen gut bezahlten sicheren Job verlässt um anderswo eine [...]
der_Rastlose: @Usch Liebe, Treue, Fürsorglichkeit und Verständigung - sehe ich persönlich alles ein, jedoch muss man in meinen Augen sehr genau unterscheiden zwischen einer gemeinschaftlichen Planung [...]
Usch: Dass sich Herr Bräunig ständig als Opfer darstellt zeugt von einer gewissen Geschicklichkeit und ist absolut in seinem Sinne. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist [...]
Flüchtling: Für alle diejenigen, die noch davon träumen, dass das neue Unterhaltsgesetz etwas für die Zahlesel, vor allem bzgl. Exenunterhalt, verändert habe ich hier den passenden [...]
lieber nicht (wg. Verfolgung: Ich glaube nicht, dass man in Deutschland je etwas mit demokratischen Mitteln an unserem Problem (Kindesentzug) ändern kann. Nachdem ich wieder "Post" bekommen habe (hinter [...]
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der_Rastlose: Hallo Julia, also erstmal vorweg, wie Du dich selbst siehst und was dir widerfahren ist, kann ich ohne Näheres zu kennen nur Mutmaßen daher nehme ich [...]
Clemento: Valuable thoughts and advices. I read your topic with great interest.
Julia: Hallo Rastloser, hallo liebe Väter ... Darf ich Euch allen mal eine (wahre) Geschichte aus den Augen einer alleinerziehenden, deutschen, aber im Ausland lebenden Mutter erzählen: Ich [...]
Louis XVI: Ich kann nach einer Vaterschaft in Deutschland nur eins sagen: "Ein Staat, der seine Kinder so behandelt, verdient keine Kinder!" Finger weg von Kindern in Deutschland!! " [...]
Der Begriff Exil (lateinisch Exilium, zu ex(s)ul = in der Fremde weilend, verbannt) bezeichnet die Abwesenheit eines Menschen oder einer Volksgruppe aus der eigenen Heimat, die auf Grund von Ausweisung, Verbannung, Vertreibung, Ausbürgerung, Zwangsumsiedlung, religiöser oder politischer Verfolgung durch den Staat sowie unerträglicher Verhältnisse im Heimatland mit anschließender Auswanderung hervorgerufen wurde.

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Februar 21st, 2009 at 05:34
Und weiter gehts …
März 13th, 2009 at 20:50
Hoffen wir doch, das es weitergeht
März 14th, 2009 at 21:15
Hi Rastloser, ein betroffener Vater, der seinen Sohn von einer Sekunde auf die andere, durch die Willkür der Mutter verlor, kann jedes Deiner Worte hier nachvollziehen !
Im Fall der Trennung haben wir Väter unser Leben so gut wie verwirkt….!
Frau, Kind, Finanzen, Immobilie, Altersabsicherung, alles geht den Bach runter und Madame ist mit Kind und Kegel saniert.
März 21st, 2009 at 12:48
saniert ? na ja…
ich denke am wichtigsten ist es erst einmal in ALLE köpfe zu bekommen, das getrennte/geschiedene eben ihren alten Lebensstandard NICHT halten können. und dies liegt nicht nur am unterhalt, sondern schon allein daran das
1. das Steuerrecht greift
2. doppelte Haushaltsführung notwendig ist
allein die ausgaben für eine zweite wohnung ( egal ob mann oder frau ) lassen den traum vom gleichen lebensstandard sofort platzen
März 30th, 2009 at 08:01
Das ist der richtige Weg. Gegen Gesetze zu kämpfen erscheint mir mehr als sinnlos, dewegen ist schlußfolgernd nur das Auswandern die einzige Alternative. Auswandern, die Frauen bezeichnen das fälschlicherweise als Unterhaltsflucht, ist legal und nicht verboten. Der deutsche Gesetzgeber, der sich gerne als Vater und Retter der verlorenen Frauenseelen produziert, muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wer die Gesetze macht, der muss auch eine ganze Frau sein und die Verantwortung tragen.
Nur zu dumm, dass viele Exfrauen uns dermaßen denunzieren, dass wir zum letzten, effektiven Mittel greifen: ab in den Flieger und weg!
Vielleicht leben wir im Ausland tatsächlich in Saus und Braus, haben viel Geld, arbeiten sehr wenig und nur wenn wir mal hunger haben und vergnügen uns mit den schönsten Frauen. Wer das glaubt, der kann es uns gleich tun. Ich lade alle Frauen ein: macht es uns nach und das Schlaraffenland winkt als Belohnung.
In diesem Sinne!
Detlef Bräunig,
der in Thailand leben muss -:)
Mai 13th, 2009 at 01:34
Hallo Detlef Braeunig,
haben die deutschen Behoerden Deine “Thailand-Bestattungen”-Webseite
gesperrt?
Claus,
der in Brasilien leben muss
___________________________
moderiert von der Rastlose:
Claus,
Detlefs Seite ist nun unter http://www.deutschlandlflucht.net zu finden, schau einfach mal in die Links.
August 17th, 2009 at 13:39
Ich kann nach einer Vaterschaft in Deutschland nur eins sagen:
“Ein Staat, der seine Kinder so behandelt, verdient keine Kinder!”
Finger weg von Kindern in Deutschland!!
” In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen,
der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und
sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht ein tragisches Ausmaß.”
Harald Schütz, Richter am OLG Bamberg, am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag,
August 20th, 2009 at 12:11
Hallo Rastloser, hallo liebe Väter …
Darf ich Euch allen mal eine (wahre) Geschichte aus den Augen einer alleinerziehenden, deutschen, aber im Ausland lebenden Mutter erzählen:
Ich bin alleinerziehende Mutter von vier Kindern (zwischen 2 und 12 Jahren). Diese Kinder haben drei verschiedene Väter.
Mein erstes Kind ist von mir bewusst gewollt, für seinen Vater das Produkt aus einem Sommerflirt, sein 5. Kind und daher nicht erwünscht.
Mein zweites Kind ist von Vater und Mutter gewollt, das dritte, vom selben Vater, eher ein Ausrutscher, aber durchaus willkommen.
Mein viertes Kind ein völlig ungeplantes Produkt einer zufälligen Affäre mit einem verheirateten “Freund”; von mir dennoch mit Liebe angenommen, von dem Vater zwar öffentlich anerkannt, aber jetzt abgelehnt, weil sein 5. Kind insgesamt, sein 2. aussereheliches.
Nun bin ich für deutsche Verhältnisse auf den ersten Blick eine absolute Skandalgeschichte: Wie kann die Frau sich nur mit so vielen Männern einlassen und auch noch dabei ständig schwanger werden? Die Beantwortung dieser Frage würde ein ganzes Buch füllen, mit vielen kleinen, einzelnen aber doch miteinander verbundenen, sehr traurigen Geschichten … ein Weg auf der Suche nach Liebe. Das alles soll hier mal nicht zur Debatte stehen.
Heute stehe ich hier, im europäischen Ausland, und kämpfe über die Grenzen hinweg mit den deutschen Vätern, die in Deutschland leben, damit diese irgendwann einmal in angemessener Weise ihrer Verantwortung für ihre Kinder nachkommen (ich habe sie schliesslich nicht alleine gemacht!). Ich arbeite in Vollzeit, um für die Betreuung und Versorgung meiner Kinder aufkommen zu können. Währenddessen ruhen sich die Herren Väter auf dem deutschen Sozialnetz aus, melden sich offiziell arbeitslos (arbeiten aber nachweislich schwarz!) und beziehen SGBII – damit ist bei ihnen nichts zu holen und auch der deutsche Staat stellt sich quer, was juristische und finanzielle Hilfe anbelangt.
Aber ihre Rechte kennen diese Väter alle: der eine fordert ein Besuchsrecht, obwohl er zu den Kindern kaum eine Beziehung hat, weil er sie das letzte Mal im Kleinkindalter gesehen hat und danach 1,5 Jahre nichts von sich hören und sehen liess.
Der andere nimmt sich sein Recht, die Vaterschaft, die er einmal öffentlich anerkannt hat – mit allem wenn und aber-, nun wieder gerichtlich anzufechten, damit er die daraus resultierende Verantwortung nicht mehr tragen muss. Dabei brauch er nur in den Spiegel gucken, um das Gesicht seiner Tochter zu sehen …
Ich könnte stundenlang Ereignisse aus den letzten Jahren erzählen, da sträubt sich jedem veranwortungsvollem Elternteil das Nackenhaar und die Wut steigt auf, weil all diese kriegsähnlichen Zustände zu Lasten der Kinder gehen und weil ich in einem Land lebe, dass das gemeinsame Sorgerecht auch für unverheiratete Eltern von vornherein kennt (es bestimmt nur so etwas wie ein gewöhnliches Aufenthaltsrecht des Kindes bei dem einen oder anderen Elternteil) ohne nach dem Wohl, der tatsächlichen Lebenssituation des jeweiligen Kindes zu fragen. Doch ich frage mich allen Ernstes, warum einem Vater das volle Sorgerecht für ein Kind zustehen soll, wenn er sich einfach das Recht nimmt, völlig aus dem Leben des Kindes zu verschwinden und in keiner Weise, oder nur wenn er es für richtig hält, einen Beitrag dazu leistet, damit das Kind zu essen und trinken hat und niemals alleine ist?
Ich gebe jedem Recht, der sagt, das einem Vater nicht von vornherein das Sorgerecht für sein (wenn auch uneheliches) Kind abgesprochen werden darf, auch darf es nicht allein im Ermessen der Mutter liegen, ob der Vater ein Sorgerecht bekommt oder nicht – weder das eine (Deutschland) noch das andere Extrem (hier) ist richtig, vielmehr müsste in jedem Fall neu untersucht werden, ob das gemeinsame Sorgerecht der Eltern für das Kind von Nutzen ist oder nicht. Und so was lässt sich nur durch eine genaue Analyse der “Familien”- bzw. Kindgeschichte und durch psychologische Beobachtung des Kindes und seines Verhältnisses zu Mutter und Vater feststellen, was einige Zeit in Anspruch nimmt. Aber eine allgemeingültige Regelung des gemeinsamen Sorgerechts per Gesetz kann bei diesen Konflikten nicht die Lösung sein. Denn ein Recht muss man sich schon “verdienen”, indem man zunächst einmal seine “Pflichten” erfüllt.
Und allen Vätern möchte ich noch eines raten: Kämpft nicht um Eure Rechte an Euren Kindern, sondern kämpft um das Wohl Eurer Kinder, dann bekommt ihr die Rechte von ganz alleine (oder von Rechts wegen!). Ein Vater (und auch eine Mutter), der beweisen kann, dass er stets seinen Pflichten pünktlich nachgekommen ist und niemals durch sein Verhalten seinem Kind geschadet hat, wird von einer Mutter immer die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht bekommen, und wenn nicht durch diese (aus Bosheit und Rachsucht), dann spätens vom Gericht.
“Rastloser”, frag Dich mal, ob Du wirklich immer alles zum Wohl Deiner Tochter beigetragen hast! Oder glaubst Du wirklich, dass bspw. Dein Nichtzahlen, trotz gerichtlicher Anordnung, “mal sehen, was kommt”, hat Deiner Tochter nicht geschadet hat? Bringst Du Deine Ex in finanzielle Schwierigkeiten, bringst Du automatisch auch Dein Kind in Schwierigkeiten, wie auch immer Deine Ex das Problem zu lösen gesucht hat …
Ihr armen vertriebenen Väter! Ich habe leider noch keinen von Euch kennengelernt! Oder kann es vielleicht sein, dass ihr alle vergessen habt, das VATERsein auch VERANTWORTUNG und PFLICHT bedeutet, und nicht nur RECHT.
August 23rd, 2009 at 11:06
Valuable thoughts and advices. I read your topic with great interest.
August 25th, 2009 at 21:23
Hallo Julia,
also erstmal vorweg, wie Du dich selbst siehst und was dir widerfahren ist, kann ich ohne Näheres zu kennen nur Mutmaßen daher nehme ich zudem Stellung was du in meine Richtung fragst:
Aus einem Recht kann sich eine Pflicht ableiten, nicht jedoch aus einer Pflicht ein Recht. Als Beispiel leitet sich nach Deutschem Recht, aus dem Sorgerecht (eigentlich elterliche Sorge) nämlich die Sorgepflicht ab. Dieses Sorgerecht, beinhaltet nämlich die Personen- und Vermögenssorge. Sprich im Grunde müsste wie folgt entschieden werden: kein Sorgerecht, somit auch keine Personen- noch Vermögenssorge. Somit entfallen jegliche Ansprüche, leider ist das Deutsche Recht jedoch nicht so konsequent und schränkt dieses wieder zu Gunsten des Gesetzgebers ein.
In Deutschland muss kein Kind “hungern”, dafür greifen hier die Sozialsätze als Sicherungsorgan, wenn diese nicht zureichend sind, liegt das nicht an mir, sondern vielleicht an einer falschen Definition/Berechnung eben dieser. Interessanter Weise jedoch, sind die Forderungen die der Staat an einen Unterhaltspflichtigen stellt weit über den Sozialsätzen, die jede Person gleich sehen und nicht potenziell besser oder schlechter verdienend und somit mehr oder weniger leistungsfähig.
Vater sein vielleicht, jedoch nur “Zahlesel” ohne Rechte kann auch keine Pflichten bedeuten, dass versuchen jedoch alle aussen vor zu lassen. Ich fühle mich nicht mehr als Vater, da ich über ein Jahr von dem Kind, dass meine auf dem Papier meine Tochter ist, weder etwas gehört noch gesehen habe.
der Rastlose
Oktober 5th, 2009 at 11:29
@Julia :
Ich habe schon lange aufgehört zu glauben dass deutsche Rechtsprechung vor allem im Familienrecht etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun hat.
Ich wurde ich zu massiven dauerhaften Unterhaltszahlungen verurteilt die mich der finanziellen Mittel zum Umgang mit meinen Kindern beraubt haben.
Was nützt es dir also wenn du das gemeinsame Sorge- und Umgangsrecht hast, aber den Umgang nicht wahrnehmen kannst weil dir dazu die finanziellen Mittel geraubt werden und du trotz hohem Einkommen und einfacher Lebensweise nicht mehr weisst wie du deine Rechnungen bezahlen sollst.
Die 350 EUR Warmmiete die bei meiner Unterhaltsberechnung berücksichtigt wurden reichen heute meisst nicht einmal mehr für eine 1-Zimmerwohnung aus, außer man gibt sich mit einem Wohnklo wie zu Studentenzeiten zufrieden. Die Kinder können dann leider nicht am Wochenende zu dir kommen, weil du keinen Platz mehr für sie hast und weil sie den stundenweisen Umgang auf Dauer blöd und umständlich finden, kommen sie auch immer seltener zu Besuch.
Das funktioniert viel besser als mutwillige Umgangsvereitelung durch die Ex.
Spätestens wenn dann eine Autoreparatur fällig wird, die Waschmaschine kaputt geht, eine teure Zahnbehandlung oder eine sonstige ungeplante höhere Ausgabe auf dich zukommt wird es ganz schwer.
Wenn dir deine Bank dann noch bei einer Kreditanfrage mitteilt dass du wegen der hohen Unterhaltszahlungen nicht kreditwürdig bist und daher unter großem Bedauern keinen Kredit erhältst, spätestens dann steht dir das Wasser bis über den Kopf.
Es bleiben einem ja nur zwei Möglichkeiten. Die erste ist die sich aufzugeben, da man ja ob man arbeitet oder auch nicht keinen Unterschied im Geldbeutel hat. Kann man auch noch nachweisen dass man psychische Probleme hat, und wer hat das in einer solchen Situation nicht, dann bleibt man sogar straffrei.
Die zweite Möglichkeit ist die sich abzusetzen um vielleicht noch einmal irgendwann ein selbstbestimmtes Leben zu starten. Dann wirst du aber plötzlich merken wie eine Maschinerie in Gang kommt, von der du nicht zu träumen gewagt hattest. Anwälte, Polizisten, Staatsanwältinnen und Richterinnen werden in einer Intensität aktiv von der du nicht einmal zu träumen gewagt hattest.
Wo war dieser Staat als man ihn selber gebraucht hätte um ein menschenwürdiges Leben mit seinen Kindern führen zu dürfen.
Es ist ja auch bezeichnend dass ein Scheidungsurteil im Namen des Volkes (bin ich nicht auch Volk) und nicht zum Wohle der Kinder verfasst wird.
ein Flüchtling
Grundgesetz, Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. …
Sie ist aber auch das einzige was einem bleibt!
Oktober 17th, 2009 at 14:53
Ich glaube nicht, dass man in Deutschland je etwas mit demokratischen Mitteln an unserem Problem (Kindesentzug) ändern kann. Nachdem ich wieder “Post” bekommen habe (hinter mir war bisher Familiengericht, Strafgericht, Polzei, Kripo, Jugendamt und … her) hat mich mein Kumpel gefragt: “…diktieren sie dir wieder was?” In diesem Wortstamm “dikt” liegt die volle Wahrheit: Wir leben in einer Dikatur! Einem sogenannten Rechtsstaat, in dem ein Richter bei strahlendem Sonnenschein beschliessen kann, dass es gerade regnet! Das ist möglich, da die richterliche Unabhängigkeit in Deutschland verfassungsmäßig garantiert ist. Wagst du Kritik am Richter zu üben, kritisierst du den Staat und bekommst dafür die Quittung. Schreibt mal eine Petition an den Bundestag oder ein beliebiges Landesparlament. Ich könnte euch jetzt schon die Antwort/Reaktion sagen.
Ich hatte ein wenig Glück und durfte, trotz Stress mit der KM, mein Kind einige Jahre erleben. Ich weiss eines, dass ich mit meiner Kraft am Ende bin und es keinen Sinn hat, irgendwelchen Visionen nachzueilen. Für uns wird sich nichts ändern. Frauen werden gefördert, sind die armen Opfer und Männer grundsätzlich die Zahlschweine und Täter. Ich gehöre seit Jahren der größten Partei an, der Partei der Nichtwähler. Gerne würde ich Volkes Willen mit geeigneten Mitteln umsetzen. Ein Richter spricht nicht im Namen des Volkes Recht, sondern ausschließlich in seinem eigenem Namen. Ich habe Urteile, die versteht das Volk (mein Verwandten- und Bekanntenkreis) nicht.
November 13th, 2009 at 12:05
Für alle diejenigen, die noch davon träumen, dass das neue Unterhaltsgesetz etwas für die Zahlesel, vor allem bzgl. Exenunterhalt, verändert habe ich hier den passenden Link:
http://www.123recht.net/article.asp?a=51737
Wir haben es ja immer vermutet, aber damit hat der BGH einmal mehr klargestellt, dass es nicht die Absicht des Staates gewesen sein kann, einem ExenUHpflichtigen eine langfristige Perspektive aufzuzeigen.
Soviel zu dem Thema der Selbstverantwortung.
Da habe ich mir einen Haufen Geld und Nerven gespart, indem ich nicht noch das OLG-Urteil bzw. dessen Nichtzulassung der Revision angefochten habe, sondern für mich die Konsequenzen daraus gezogen habe.
Ein schlechtes Gewissen habe ich diesbzgl. nicht. Ich denke, dass der Staat, dem ich in den letzten 18 Jahren über 250′000,- EUR allein an Einkommensteuer gezahlt habe und mich nach der Trennung finanziell filetiert und nahezu auf den Mindestselbstbehalt gedemütigt hat, jetzt auch etwas für meine Kinder und damit auch für mich tun kann.
Interessanter Weise versuchen die noch immer mich zu finden. Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Ich werde mich bestimmt nicht mehr für den Staat und meine Ex krumm machen. Sollte ich zurückkehren, dann wäre meine Existenz gescheitert und der Staat hätte nur einen Schmarotzer mehr. Sei es dann als Hartz4-Empfänger oder im Knast.
Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Exenunterhalt grundsätzlich in der Höhe und der Dauer ausnahmslos begrenzt, und nicht immer alle Gesetze die in diese Richtung gehen durch schwammige Formulierungen unwirksam macht.
Auch Geschiedene haben ein Recht auf eine Perspektive!
Dezember 2nd, 2009 at 17:23
Dass sich Herr Bräunig ständig als Opfer darstellt zeugt von einer gewissen Geschicklichkeit und ist absolut in seinem Sinne. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist es genau anders. Würde es nicht die ärztliche Schweigepflicht geben, so könnte man in der Psychiatrie in Aachen sicherlich noch viel Interessantes über seine Person erfahren. In Deutschland hat Herr Bräunig schon eine Menge verzweifelter Menschen, insbesondere Frauen, und wer weiß wie viele Kinder ? hinter sich gelassen.
Seine “letzte” Frau, egal welcher Hautfarbe und Herkunft (ihm war es zumindest immer egal, Hauptsache mal reinkommen) wird ihre Gründe gehabt haben, warum Sie ihm den Umgang zum Kind untersagt hat.
Diese ständige Geld- und “ich bin ja so arm”-Schiene ist zum Kotzen.
Was ist mit der Liebe in Hinsicht auf Treue, Fürsorglichkeit und Verständigung? Zählt das gar nichts mehr? Worauf werden hier Frauen und Mütter eigentlich beschränkt?! Es geht den Herren der Schöpfung doch in erster Linie um die Ermöglichung zusätzlichen Lustgewinns, in und außerhalb der Ehe, und das kostet halt.
Dezember 2nd, 2009 at 17:51
@Usch
Liebe, Treue, Fürsorglichkeit und Verständigung – sehe ich persönlich alles ein, jedoch muss man in meinen Augen sehr genau unterscheiden zwischen einer gemeinschaftlichen Planung inklusive Eheversprechen und daraus resultierenden Chancen und Risiken. Ferner sollte auch jedem einleuchten, dass zwei Parteien “zusammen” arbeiten (ich spreche hier nicht von Beschäftigung) in Normalfall, das gibt keinem das Recht sich lediglich auf den anderen zu verlassen, egal in welcher Hinsicht.
Und Umgangsentzug ist bei weiten nicht immer so “einfach” wie du das darstellst, natürlich wird es Gründe geben – aber wie viele impierische Studien aufzeigen, geht es hier im Grossteil der Fälle nicht um das “Kindeswohl”, sondern es ist im überwiegendem Teil der Fälle ein Racheinstrument, für eine gescheiterte Ehe, Beziehung oder vielleicht auch für einen Vertrauensbruch, aber wie ich schon sagte meist eher “unbegründet” da das Kind keiner “Gefahr” ausgesetzt ist.
Es spricht auch keiner davon, dass keine Kosten entstehen dürfen, aber auch dieses sollte sich in “vernünftigen” Bahnen bewegen, was bei der heutige Rechtslage in Deutschland eben nicht der Fall ist. Es ist alles vollkommen unkalkulierbar was auf einen Unterhaltsplfichtigen zukommen kann, das belegen alleine schon die Vielzahl unterschiedlicher Gerichtsurteile, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Hinzu kommt die Variation der Entscheidungen in welcher Gerichtszuständigkeit man eine Entscheidung anstrebt, siehe Cochemer Praxis – somit besteht in Deutschland in diesem Bezug bei weitem keine Rechtssicherheit in diesen Belangen.
der Rastlose
Dezember 5th, 2009 at 18:02
@Usch
Mal ehrlich wie verzweifelt muss ein Mann sein der sein gewohntes Umfeld, seine Familie und womöglich einen gut bezahlten sicheren Job verlässt um anderswo eine unsichere nicht vorhersehbare Zukunft ohne soziales Netz zu wählen. Ich weiss wovon ich spreche.
Es mag sicher Fälle geben in denen ein Unterhaltsflüchtling, moralisch bedenklich, verzweifelte Menschen hinterlassen hat. Ich kann das bei D.Bräunig nicht beurteilen.
Aber was ich ihm unabhängig davon hoch anrechne ist dass er die Unterhaltsflucht thematisiert hat und der Öffentlichkeit bewusst gemacht hat dass es hier Probleme gibt.
Leider reagiert die Politik, der Staat auf solche Aktionen nur mit einem bekämpfen der Symptome (der Flüchtigen) anstatt die Ursachen auszuräumen.
Ich hätte nie den Mut in die Öffentlichkeit zu gehen da ich Angst vor weiterer Verfolgung habe und eigentlich nur noch zur Ruhe kommen will, um mein inneres Gleichgewicht wiederzuerlangen.
Irgendwann haben die Politiker auch mit dem kleinsten und unbedeutendsten Staat Abkommen zur Vollstreckung von Unterhaltszahlungen abgeschlossen und dann ist es gut wenn niemand weiss wo man sich aufhält.
Ansonsten kann ich dem “Rastlosen” nur zustimmen. Unterhaltszahlungen sollten nicht dazu dienen sich am Ex zu rächen. Das Problem der Rechtsprechung bzgl. der Eigenverantwortung eines UH-Empfängers und der Perspektive eines UH-Zahlers wurde bisher leider noch nicht durch geeignete Gesetze gelöst. Leider gibt es ja in fast jedem dieser Gesetze den Zusatz der Billigkeit, welcher es auch gleich unwirksam macht.
Es gäbe auch einfache Mittel um UH-Empfängern einige Psychospielchen wie verweigerte Unterschriften z.B. der Anlage U oder Sonstiges abzugewöhnen.
Es müsste eine einheitliche Rechtsprechung oder Gesetze geben die bei Psychospielchen der Ex, wie z.B. beharrlich verweigerter Unterschrift zur Anlage U, vorgetäuschter Jobsuche, behindertem Umgang usw., den Exen-Unterhalt drastisch einschränken.
Das wäre ein Weg um einiges an psychischem Druck des Pflichtigen zu nehmen.
So lange Gerichte aber den Einkommensbetrug, falsche Anschuldigungen (z.B. Kindesmisshandlung) oder jegliche Art des Psychoterrors der Ex als Bagatelle abtun und damit Exen geradezu dazu auffordern, kommt man nicht umhin das ganze Unterhaltssystem als ungerecht und denunzierend zu empfinden.
Es gäbe bestimmt weniger Unterhaltsflüchtlinge wenn den Unterhaltszahlern eine Perspektive gezeigt würde und ein ruhiges neues und würdevolles Leben möglich wäre. Aber der Traum vom Neuanfang geht in Deutschland leider nur wenn die Ex entsprechend mitspielt.
Schön für die ca. 90% der geschiedenen/getrennten Männer bei denen das mehr oder weniger gut geklappt hat.
ein Flüchtling